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Von Unternehmern für Unternehmer gemacht bringt es 1000de Deutsche an die Armutsgrenze und ist damit noch ein Grund mehr Deutschland den Rücken zu kehren. Den vielen negativen Berichten, die man überall im Net findet habe ich nichts mehr hinzuzufügen.

Was aber hat Harz IV sonst noch mit Thailand zu tun?
Nun, bisher (vor Harz4) war es so, daß jeder, der die meiste Zeit des Jahres in Thailand verbringt und in Deutschland nicht abgemeldet ist, während seines Deutschlandaufenthaltes in Deutschland Arbeitslosengeld, bzw. Arbeitslosenhilfe beantragen konnte. Das funktionierte so lange, wie man dieses System nicht länger als 12 Monate unterbrochen hatte. Wer länger als 12 Monate im Ausland war und nicht in das System eingezahlt hat war draußen, bzw. hatte keinen Leistungsanspruch mehr...

Letzteres hat sich nun mit Harz IV wieder zum Guten gewendet. Wer einige Zeit im Jahr in Deutschland ist, kann sich während der Zeit in Deutschland auf Harz IV arbeitslos melden und erhält zumindest den Grundbetrag von ca. 350,- €/Monat. Wer umsonst bei Bekannten/Verwandten wohnt, braucht auch nicht den ganzen 15 seitigen Antrag wg. Wohngeld etc. auszufüllen, sondern nur einen kleinen Teil davon. Außerdem ist man dadurch, so lange man in Deutschland ist, gesetzlich Kranken- und Rentenversichert.
Achtung: Sie dürfen als Harz4 oder ALG Empfänger nicht ins Ausland reisen und dort weiterhin die Unterstützung kassieren. Damit würden Sie sich des Betrugs strafbar machen.

Das bisherige Arbeitslosengeld (I) erhält man übrigens, wenn man während der letzten 2 Jahre* mind. 12 Monate in Deutschland gearbeitet hat
Achtung: Die gesetzliche Krankenversicherung gilt noch bis zu 4 Wochen nach Kündigung. Wer z.Bsp. im Sommer in Deutschland arbeitet und sagen wir zum 31. August kündigt, hat in Deutschland noch bis Ende September (4 Wochen) Leistungsanspruch bei der Krankenkasse (Quelle: TKK)

* Änderung 2007: Vorher waren es 3 Jahre

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