Hier ein kleiner Überblick über die verschiedenen Arten von Visums und sonstigen Aufenthaltsmöglichkeiten in Thailand:
Einreise ohne Visum:
Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erhalten, bei der Einreise über einen Flughafen, in Thailand einen Einreisestempel im Reisepass, der zu einem Aufenthalt von 30 Tagen in Thailand berechtigt.
Wer hingegen auf dem Landweg, etwa von Malaysia aus einreist, erhält dagegen nur 15 Tage. Auch mit diesen "Einreisestempeln", die fälschlicherweise oft auch als "Visa on Arrival" bezeichnet werden, ist es möglich, sich über einen längeren Zeitraum in Thailand aufzuhalten. Lesen Sie mehr dazu unter Thailand ohne Visum
Touristenvisum für Thailand:
Touristenvisas gibt es mit Gültigkeiten von 60 Tagen mit nur einer Einreise, bis hin zu 180 Tagen Gültigkeit mit bis zu drei Einreisen, wobei man bei jeder Einreise immer 60 Tage Aufenthaltserlaubnis in den Pass gestempelt bekommt.
Jedes Touristenvisum kann einmal in Thailand für ca. 1900,- Baht um 30 Tage verlängert werden.
Touristenvisums mit mehreren Einreisen gibt es für uns Ausländer nur im jeweiligen Heimatland. Die Nachbarländer von Thailand stellen, wenn überhaupt, nur einfache Visas mit nur einer Einreise aus. Mehr dazu unter Thailand mit Touristenvisum.
Non Immigrant Visum
Alle Ausländer, die länger als ein normaler Urlaub in Thailand bleiben möchten, benötigen dazu ein Non Immigrant Visum. Selbst mit einem einfachen Non Immigrant Visum, erhält man bei der Einreise in Thailand schon eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen.
Mit einer Visumsgültigkeit von bis zu einem Jahr und mit multiplen Einreisen (die man zusammen mit dem Visum vorher schon beantragen muß), kann man sich so über einen längeren Zeitraum in Thailand aufhalten, indem man alle 90 Tage eine Aus- und Wiedereinreise am nächst gelegenen Grenzpunkt macht.
Für verschiedene Personenkreise und Bedürfnisse, ist das Non Immigrant Visum in verschiedene Klassen oder Kategorien aufgeteilt:
- Non Immigrant "B" Visum für alle die in Thailand ein Geschäft betreiben oder einer Arbeit nachgehen (bis zu 1 Jahr Gültigkeit & mit multiplen Einreisen)
- Non Immigrant "ED" Visum für Schüler und Studenten, die in Thailand eine Schule oder diverse Lehrgänge besuchen möchten. Wird in der Regel über die jeweilige Schule beantragt und berechtigt unter gewissen Voraussetzungen zu einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr ohne das Land verlassen zu müssen. Das Visum muß aber trotzdem alle 3 Monate in Thailand verlängert werden. Näheres dazu unter Thailand mit ED Visum!
- Einige weitere Kategorien wie "M" für Medien (Filmproduzenten & Journalisten) oder "F" für offizielle Besucher sind für den "normal sterblichen" Thailandbesucher eher von geringer Bedeutung.
- Non Immigrant "O" Visum für alle sonstigen Belange, also für alle Personen, die aus sonstigen Gründen für längere Zeit in Thailand leben wollen, insbesondere Rentner und mit einer Thai Verheiratete. Das Non Immigrant O Visum ist dazu aber nochmal in verschiedene Unterkategorien aufgeteilt:
- O - S (Single Entry) nur 1 Einreise = 90 Tage Aufenthalt
- O - M (Multiple Entry) Gültigkeit 1 Jahr mit multiplen Einreisen, wobei jede Einreise immer nur für einen Aufenthalt von 90 Tagen berechtigt. Um tatsächlich für mind. 1 Jahr in Thailand zu bleiben muß man also alle 90 Tage eine Aus- und Wiedereinreise machen. Mehr dazu unter Thailand mit Non Immigrant Visum. Dieses Visum kann auch in Thailand unter bestimmten Voraussetzungen für einen Aufenthalt von bis zu 1 Jahr verlängert werden. Siehe auch: Verlängerung des Non Immigrant Visums.
- O - A Berechtigt zum Aufenthalt in Thailand von 1 Jahr am Stück, ohne Ausreisen machen zu müssen. Mehr dazu und die Voraussetzungen, siehe unter Jahresvisum für Thailand.
Zur Zeit nur über die Botschaft in Berlin zu erhalten.
- Achtung Meldepflicht für Ausländer:
Ausländer, die mit einem Non Immigrant Visa einreisen und privat wohnen sind innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise bei der Immigration
meldepflichtig. Diese "Meldung" wiederholt sich nach
jeder Einreise und muß normalerweise vom Vermieter oder
bei Touristen vom Hotel/Resort erledigt werden.
Da der Vermieter eines
Hauses aber unter Umständen nicht mitbekommt wann ich aus meinem
Deutschlandurlaub oder sonst woher Einreise, muß der Ausländer
hier manchmal selbst die Initiative ergreifen und sich beim Vermieter
bzw. Immigration melden. Siehe
entsprechende Seite der Immigration!
- 90 Tage
Meldepflicht: Ausländer, die über 90 Tage im Land
bleiben, müssen sich ebenfalls bei der Immigration melden. Diese
Regel gilt aber wirklich nur für Ausländer die eine
längere Aufenthaltsgenemigung haben, da man mit einem normalen
Visa ja vor Ablauf der 90 Tage ausreist. Die Tageszählung beginnt
mit der Einreise wieder bei Null.
Dazu wieder die Seite der Immigration
- Residence Permit (Dauervisum) kann beantragt werden von Personen, die sich auf Basis o. a. Jahresvisum bereits 3 Jahre ununterbrochen in Thailand aufhalten. Diese Residence Permit wird jedoch auf Quoten Basis (100/Jahr/Land) ausgegeben und ist sehr teuer. (ca. 191400,- Baht für Rentner oder 95700,- Baht für Thai Verheiratete). Allein die Beantragung kostet schon mal 7600,- Baht und wird nur über die Immigration in Bangkok durchgeführt.
- Für eine noch genauere Auflistung aller Visas und Preise ist
hier die entsprechende Seite der Royal
Thai Embassy in Deutschland verlinkt.
Für alle Einreisen
muß Ihr Reisepass noch mind. 6 Monate gültig sein. Für die Beantragung des neuen Jahresvisums, sogar 18 Monate (12+6) |