Wer
wirklich länger oder für immer nach Thailand kommt, ein bißchen
Geld mitbringt und eine gute Idee hat kann dort seine "eigene"
Firma gründen. Auch hier gilt wieder, daß diese Seite für
"Normal Sterbliche" geschrieben ist, nicht für Großfirmen
o. ä.
Es
gibt 3 Varianten, die von Ausländern benutzt werden um in Thailand ein "Busineß"
zu betreiben:
Die thailändische Einzelfirma..... ist
eine Einzelfirma wie in Deutschland auch. Man geht aufs Amt und holt
sich einen Gewerbeschein, das kostet nur 500,- Baht. Leider kann diese
Firma nur von einem Thai gegründet werden, nicht von einem
Ausländer. Diese Methode wird oft von Barbesitzern, Betreibern
kleiner Restaurants und anderer "Minifirmen" benutzt. Man
schickt seine thailändische "Frau" los und die meldet das Gewerbe
auf ihren Namen an. Fertig. Das Problem für den Ausländer:
auf dem Papier besitzt er nichts, sein Name taucht in keinem der Papiere
auf! Er bekommt auf diese Firma weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis.
Diese Leute halten sich dann meistens mit einem Touristenvisa für
eine bestimmte Zeit über Wasser. Wer clever ist sieht wenigstens
zu das der Mietvertrag für das Restaurant oder die Bar auf seinen
Namen läuft, sonst ist man völlig rechtlos. Wenn die Frau
dann mal nach einem Krach "auscheckt" hat man wenigstens
noch die Hardware. Nicht
zu empfehlen!
Die Partnership limited ist
eine Geschäftsform die ideal für deutsch-thail. Ehepaare
ist. Die thail. Hälfte ist immer noch der Boss (51%) aber der
Ausländer ist als Teilhaber in den Geschäftspapieren
mit 49% eingetragen und kann auf dieser Grundlage ein Non Immigrant Visa
"B" und eine Arbeitsgenehmigung bekommen. Man kann diese
Art der Firma von einem Anwaltsbüro gründen lassen aber
man kann es auch selbst, in Begleitung des "Thaipartners"
erledigen. Die Gründungsformalitäten sind wesentlich einfacher
und günstiger als für die u.a. Company Ltd. Aber Achtung, die Folgekosten bzgl. Steuerberater, Steuern, Bilanzabschluß und Arbeitsgenehmigung sind die gleichen.
Die Company limited
(Co.Ltd) ist die Geschäftsform
wie sie auch von größeren Firmen in Thailand genutzt wird
und gleicht der deutschen GmbH. Auch hier muß ein Firmenkapital
von mind. 1 Mill. Baht angegeben werden aber erst ab 2 Millonen bekommt
man eine Arbeitsgenehmigung. Der Vorteil gegenüber der Partnership ist,
das hier der Ausländer als "Managing Director" mit
alleiniger Unterschriftsgewalt eingetragen werden kann. Mit etwas
finanziellem Aufwand läßt man diese Firma in der Regel
von einem Anwaltsbüro, inkl. aller Formalitäten, auch der
Arbeitsgenehmigung, erledigen. Für
diese Geschäftsform werden seit 1. Juli 2008 nur noch 3 Teilhaber benötigt (vorher 7) wobei
"auf dem Papier" mind. 51% der Geschäftsanteile in
Thaihand sein müssen. Das Anwaltsbüro sorgt in der Regel
auch für die entsprechenden Teilhaber. Die Gründung einer Co. LTD kostet im günstigsten Fall so um die 35.000,- Baht. Wenn Übersetzungspapiere dabei sein sollen, wird es etwas teurer. Für weitere ca. 10.000,- Baht wird auch die Beantragung der Arbeitsgenehmigung gleich mit übernommen. Die Preise sind aber wirklich die unterste Grenze und können nach oben stark variieren.
Wenn
Sie eine CO. LTD gründen, achten Sie darauf das diese Firma
an dem Ort, wo sie sich befindet auch registriert wird. Wenn die
Firma sich beispielsweise in Koh Samui befindet, sollte sie nicht
von einem Anwalt, der in Phuket ansässig ist, in Phuket eingetragen
werden.
Vor
Gründung dieser Firma müssen sie 3 verschiedene Firmennamen
angeben, die zunächst in einem ca. 14 tägigen Prozeß
überprüft werden. Erst wenn der Name "durch"
ist, kann die Firma gegründet werden. Ein gutes Anwaltsbüro
macht das inzwischen "online", da geht es schneller.
Wenn das notwendige
Kapital von 2 Mill. Baht nicht vorhanden ist, kann man sich das
normalerweise gegen Gebühr für einen Tag (Kopie des
Sparbuchs) bei dem Anwalt "leihen".
Nicht vergessen:
Eine Firma muß auch Steuern zahlen!
Zusätzlich zu den monatlichen Kosten für den Steuerberater (ca. 2000 bis 5000,- Baht) wird noch eine jährliche Gebühr für die Bilanz von ca. 10 bis 20.000,- Baht fällig.
Eine Firmengründung durch einen Anwalt kostet ca. 35 - 40 000,- Baht plus nochmal ca. 10.000,- für die dazugehörige Arbeitsgenehmigung.