Ok, Sie wohnen nun schon eine längere Zeit im gelobten Land und
möchten jetzt endlich ein Stück Land mit Haus drauf ihr Eigen
nennen. Wir vergessen mal die Variante mit der Thaifrau, denn das ist
wirklich die besch... Möglichkeit.
Da Sie nach gültiger Rechtslage kein Land kaufen können haben
Sie noch 2 Möglichkeiten:
Sie gründen eine Firma (Co.LTD, siehe unter Firmengründung)
und die Firma kauft das Land. Der Nachteil: In den letzten
Jahren ist das thail. Finanzamt auf die Idee gekommen, das so eine
Firma ja auch Geld verdient und somit Steuern bezahlen muß.
"Schlafende Companies" werden nicht mehr gerne akzeptiert.
Das heißt: es muß ein Steuerberater bezahlt werden, es
müssen jährl. Bilanzen aufgestellt werden usw. Das kostet
auf die Zeit mehr Geld und Lauferei, als das Stück Land unter
Umständen wert ist, auf jeden Fall mehr als eine Miete. Achtung: Seit Mai 2006 fällt diese
Variante weg. Die thailändische Regierung hat beschlossen keine
Landeinträge mehr zuzulassen, bei denen der neue Besitzer eine
Firma mit ausländischen Anteilseignern nach oben beschriebenem
Muster ist. Auch bestehende
Firmen mit Landbesitz sollen überprüft werden aber das scheint
im Moment noch zuviel Arbeit.
Sie Mieten ein Stück Land auf 30 Jahre und evtl. mit
einer Option auf weitere 30 Jahre und machen diesen Vertrag direkt
mit dem Landbesitzer. Dabei bezahlen Sie den Kaufpreis, also die Miete
für 30 J. auf einen Schlag im Voraus, so als würden Sie
es Kaufen, denn der Landbesitzer will ja sein Land verkaufen, braucht
also das Geld. Dieser Mietvertrag muß beim zuständigen
"Katasteramt", wir nennen es Landamt, ins Grundbuch eingetragen
werden. Der Thai macht das nicht gerne, weil er dann darauf Steuern
zahlen muß, er wird also versuchen sich heraus zu winden oder
Ihnen als Käufer noch die Steuern zusätzlich aufzuhalsen.
Das ist Verhandlungssache. Alle Miet/Pacht Verträge, die über
3 Jahre hinausgehen müssen eingetragen werden,
sonst sind sie nach Ablauf von 3 Jahren ungültig und der thail.
Landbesitzer freut sich über das schöne Haus, das Sie auf
seinem Land gebaut haben.
Zu diesem Vertragsabschluß sollten Sie auf jeden Fall das nötige
Geld investieren und einen Anwalt hinzuziehen, der sich mit derartigen
Geschäften auskennt und auf Ihrer Seite steht. Der Anwalt sollte
daher nicht aus dem gleichen Ort kommen wo sie wohnen. Wenn Sie also
in Koh Samui ein Stück Land kaufen, holen Sie sich den Anwalt
am besten aus Phuket. Die entsprechenden Anwälte haben oft auch
eine engl. oder sogar deutsche Übersetzung den thail. Vertragswerks
für Sie bereit. Die Möglichkeit des Weiterverkaufs sollte
in dem Vertragswerk unbedingt berücksichtigt werden, denn erfahrungsgemäß
sind sie einen bestimmten Standplatz nach ein paar Jahren Leid, evtl.
wegen der weiter oben beschriebenen "Überraschungen".
Sollten Sie es besser wissen und das Land doch
auf den Namen Ihrer thail. Freundin kaufen wollen, weil die ja anders
ist........., machen Sie einen solchen Mietvertrag über 30 Jahre
mit ihr!