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Ok, Sie wohnen nun schon eine längere Zeit im gelobten Land und möchten jetzt endlich ein Stück Land mit Haus drauf ihr Eigen nennen. Wir vergessen mal die Variante mit der Thaifrau, denn das ist wirklich die besch... Möglichkeit.

Da Sie nach gültiger Rechtslage kein Land kaufen können haben Sie noch 2 Möglichkeiten:

  • Sie gründen eine Firma (Co.LTD, siehe unter Firmengründung) und die Firma kauft das Land. Der Nachteil: In den letzten Jahren ist das thail. Finanzamt auf die Idee gekommen, das so eine Firma ja auch Geld verdient und somit Steuern bezahlen muß. "Schlafende Companies" werden nicht mehr gerne akzeptiert. Das heißt: es muß ein Steuerberater bezahlt werden, es müssen jährl. Bilanzen aufgestellt werden usw. Das kostet auf die Zeit mehr Geld und Lauferei, als das Stück Land unter Umständen wert ist, auf jeden Fall mehr als eine Miete.
    Achtung: Seit Mai 2006 fällt diese Variante weg. Die thailändische Regierung hat beschlossen keine Landeinträge mehr zuzulassen, bei denen der neue Besitzer eine Firma mit ausländischen Anteilseignern nach oben beschriebenem Muster ist. Auch bestehende Firmen mit Landbesitz sollen überprüft werden aber das scheint im Moment noch zuviel Arbeit.
  • Sie Mieten ein Stück Land auf 30 Jahre und evtl. mit einer Option auf weitere 30 Jahre und machen diesen Vertrag direkt mit dem Landbesitzer. Dabei bezahlen Sie den Kaufpreis, also die Miete für 30 J. auf einen Schlag im Voraus, so als würden Sie es Kaufen, denn der Landbesitzer will ja sein Land verkaufen, braucht also das Geld. Dieser Mietvertrag muß beim zuständigen "Katasteramt", wir nennen es Landamt, ins Grundbuch eingetragen werden. Der Thai macht das nicht gerne, weil er dann darauf Steuern zahlen muß, er wird also versuchen sich heraus zu winden oder Ihnen als Käufer noch die Steuern zusätzlich aufzuhalsen. Das ist Verhandlungssache. Alle Miet/Pacht Verträge, die über 3 Jahre hinausgehen müssen eingetragen werden, sonst sind sie nach Ablauf von 3 Jahren ungültig und der thail. Landbesitzer freut sich über das schöne Haus, das Sie auf seinem Land gebaut haben.
    Zu diesem Vertragsabschluß sollten Sie auf jeden Fall das nötige Geld investieren und einen Anwalt hinzuziehen, der sich mit derartigen Geschäften auskennt und auf Ihrer Seite steht. Der Anwalt sollte daher nicht aus dem gleichen Ort kommen wo sie wohnen. Wenn Sie also in Koh Samui ein Stück Land kaufen, holen Sie sich den Anwalt am besten aus Phuket. Die entsprechenden Anwälte haben oft auch eine engl. oder sogar deutsche Übersetzung den thail. Vertragswerks für Sie bereit. Die Möglichkeit des Weiterverkaufs sollte in dem Vertragswerk unbedingt berücksichtigt werden, denn erfahrungsgemäß sind sie einen bestimmten Standplatz nach ein paar Jahren Leid, evtl. wegen der weiter oben beschriebenen "Überraschungen".
  • Sollten Sie es besser wissen und das Land doch auf den Namen Ihrer thail. Freundin kaufen wollen, weil die ja anders ist........., machen Sie einen solchen Mietvertrag über 30 Jahre mit ihr!

© Copyright für alle Inhalte: Gerd Winterfeld, www.leben-in-thailand.de
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